Abmahnungen per Mail?

Es scheinen mal wieder Abmahnungen per E-Mail die Runde zu machen. Oder besser gesagt: vorgebliche Abmahnungen. Denn echt ist daran nur eins – das Risiko sich beim Öffnen der angehängten Datei einen Virus einzufangen.

Heute gab es schon einige Anfragen, deshalb auch hier kurz der Hinweis: Es ist zwar grundsätzlich juristisch nicht verboten, Abmahnungen per Mail zu versenden. Üblich ist dies jedoch nicht. Gerade Anwälte bevorzugen nach wie vor das Fax oder die gute alte Post.

Wenn man also eine Abmahnung per Mail bekommt, spricht das erst mal für einen Fake. Insbesondere dann, wenn sich aus dem Text der Mail selbst nicht ergibt, von wem sie wirklich stammt und um was es konkret geht. Steht ein Absender drin, lässt sich der ja zumindest googeln. Und bei Anwälten auch über das offizielle Anwaltsverzeichnis checken, aus dem sich die Kontaktdaten jedes deutschen Anwalts ergeben. Ein Anruf in dem Büro sollte dann letztlich Klarheit bringen können, ob die Mail seriös ist.

Wenn die Mail eines nicht eindeutigen Absenders nur auf einen Anhang verweist, sollte man unbedingt den Löschknopf drücken. Im aktuellen Fall macht wohl eine ZIP-Datei die Runde. Letztlich ist das mit Sicherheit nur der Versuch, dem Empfänger einen Trojaner unterzujubeln.