Befindlichkeits-Paragraf

Wir erinnern uns ja noch gut, wie es der Band Pussy Riot in Russland ergangen ist. Weil sie die Frechheit hatte, ein unangemeldetes Punk-Gebet in einer Kirche zu sprechen.

Wie die Pussy-Riot-Mitglieder tatsächlich im Gefängnis schmoren, das wird eine Femen-Aktivistin wohl eher nicht. Sie soll bei einem Gottsdienst im Kölner Dom halbnackt auf den Altar gesprungen ist und als Oberkörperbemalung den Satz „I am God“ präsentiert haben.

Aber strafrechtlich verfolgt wird vermeintliche Ungebührlichkeit im Gotteshaus auch hierzulande. Wie das Amtsgericht Köln laut stern.de bestätigte, ist gegen die Femen-Aktivistin nun Anklage erhoben worden.

Die Straftat heißt „Störung der Religionsausübung“. Ein sogenanntes „Sonderdelikt“, das ausschließlich für Kirchen und gleichgestellte weltanschauliche Organisationen gilt. Also ein Privileg. Und gar kein kleines. Die Strafdrohung liebt bei immerhin drei Jahren, das ist kein Pappenstiel.

Solche Befindlichkeits-Paragrafen kann man natürlich für gut und wichtig halten. Aber gleichzeitig glaubhaft auf die Rechtspraxis in anderen Ländern schimpfen, das geht dann natürlich nicht ganz so leicht.