Tier-Selfie: Schlechte Nachrichten für den Affen

Es ist ausgerechnet ein Affe, der momentan das Urheberrecht wieder in die Diskussion bringt. Der Affe hat sich nämlich am Set eines Naturfotografen vor Jahren die Kamera gekrallt und etliche Selfies geschossen. Die freie Datenbank Wikimedia weigert sich trotz Aufforderung durch den Fotografen, das Foto zu löschen. Denn Urheber sei ja der Affe, und der hat sich definitiv noch nicht bei Wikimedia beschwert.

Auch wenn der Fall lustig ist, juristisch ist die Lösung nicht sonderlich schwer. Zumindest nicht nach deutschem Recht.

Tierfreunde müssen jetzt stark sein. Der Affe ist schon mal raus aus dem Spiel. Er kann sich von möglichen Tantiemen also keinen goldenen Bananenständer kaufen. Denn Tiere können keine (Urheber-)Rechte erwerben.

Tiere gelten nach der brillanten Formulierung des Bürgerlichen Gesetzbuches zwar nicht als Sachen. Aber – die Vorschriften für Sachen sind auf sie anzuwenden. Die Folge: Mangels der Fähigkeit, irgendwelche Rechte zu erwerben, ist es dem schwarzen Makaken unter anderem schlicht unmöglich, Internetnutzer abzumahnen, die sein Selfie ins Netz stellen.

Bleibt also nur der Fotograf. Bei ihm bedarf es lediglich eines schöpferischen Aktes, um Rechteinhaber zu werden. Dafür sind die Hürden aber ziemlich niedrig angesetzt. Bei Fotos reicht es, dass man – Stichwort Wild- und Überwachungskameras – das Blickfeld justiert und einen Timer programmiert. Deshalb gibt es auch problemlos Urheberrechte selbst für das schlechteste Foto der Welt.

Insofern könnte dem Fotografen allenfalls seine eigene Geschichte des Bildes um die Rechte bringen. Er sagt ja, er habe die Szenen nicht arrangiert, sondern der Affe habe sich ungeplant an seiner Kamera zu schaffen gemacht und die Bilder seien quasi zufällig entstanden. Ob das für ein Urheberrecht reicht? Kann man, wie so häufig bei juristischen Fragen, so und auch anders sehen.

Bei Selfies aus Menschenhand ist übrigens gar nichts streitig. Wer – abgesehen vielleicht von professionellen Studioarrangements – fotografiert, der gilt als Urheber. Es kommt bei Fotos weder auf die Qualität an noch darauf, wer alles im Hintergrund lächelt.

Allerdings bedeutet das nicht, dass der Urheber eines Bildes damit machen kann, was er will. Er muss wiederum die Persönlichkeitsrechte der Personen beachten, die er mit ins Visier genommen hat. Affen wiederum ausgenommen.