0,01 Gramm – oder weniger

Das Amtsgericht Hersbruck hat eine 42-jährige Lehrerin wegen Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Frau war bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen. Bei ihr wurde Marihuana gefunden – und zwar höchstens ein hundertstel Gramm.

Es handelte sich wohl um ein Papierchen aus der Handtasche der Frau, an dem Marihuana-Reste klebten. Wie viel, steht nicht fest. Aber es war auf jeden Fall extrem wenig, wie ein Polizeibeamter vor Gericht erläuterte:

Die Menge war verschwindend gering. Wir haben uns aufgrund der Messungenauigkeit darauf geeinigt, solche Mengen mit 0,01 Gramm anzugeben. Es hätten aber auch 0,001 Gramm sein können.

Vor Gericht folgte dann ein Gezerre, über das nordbayern.de berichtet. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht sahen sich außer Stande, das Verfahren einzustellen. Immerhin, so das Argument, handele es sich ja um eine Lehrerin, die auf dem Weg zur Arbeit war.

Wohlgemerkt: Bei dem Urteil ging es laut dem Bericht nur um den angeblichen Drogenbesitz, nicht um eine mögliche Fahruntüchtigkeit der Lehrerin. Diese wurde zwar offenbar ziemlich sachwidrig ins Feld geführt. Besonders interessant ist außerdem, dass sich die Richterin offenbar auch noch stolz darauf war, den vom Bundesverfassungsgericht seit nun zig Jahren angemahnten Anwendungsbereich für straffreien Eigenkonsum kurzerhand auf Null zu definieren.

Man kann nur hoffen, dass die Betroffene diese Vorstrafe nicht einfach schluckt.