Der Richter wählt die Formulierungen

Aus dem Protokoll einer Zeugenvernehmung:

Die Vernehmungsniederschrift ist in meinem Beisein laut diktiert worden. Ich bin mit den seitens des mich vernehmenden Richters gewählten Formulierungen meiner Aussage einverstanden. Inhaltlich ist alles zutreffend diktiert.

Offensichtlich ist es zu viel verlangt, dass der Richter einfach das ins Protokoll diktiert, was der Zeuge wirklich gesagt hat. So ganz ohne eigene „Formulierungen“.

Besser wird das Ganze auch nicht dadurch, dass hier nicht irgendein Richter arbeitete. Sondern der Ermittlungsrichter in Strafsachen. Der sollte ja eigentlich besonders darauf achten, ein authentisches Protokoll zu erstellen. (Und, ganz abgesehen davon, auch wissen, dass er weder dem Zeugen noch dem Verfahren insgesamt einen Gefallen mit dem Eindruck tut, dass da gar nicht der Zeuge gesprochen hat.)

Ich sehne wirklich den Tag herbei, an dem Ton- und vielleicht sogar Bildaufnahmen Pflicht werden.