Merkwürdiges Hobby

Ab und zu begegne ich Staatsanwälten mit einem merkwürdigen Hobby. Zugegeben, es werden immer weniger. Aber es gibt sie noch immer. Diese Staatsanwälte reagieren auf Akteneinsichtsgesuche von Verteidigern nicht mit Akteneinsicht oder einer sonst sinnvollen Mitteilung. Sondern mit der Anforderung einer schriftlichen Vollmacht.

Hier mal so ein typischer Briefwechsel, gerade wieder mit einem Strafverfolger in Tübingen geführt.

Ich: … melde ich mich als Verteidiger von Herrn A. … Ich beantrage Akteneinsicht.

Staatsanwalt: … bitte ich zunächst um Vorlage einer schriftlichen Vollmacht.

Ich: … bitte ich höflich um Mitteilung, auf welcher rechtlichen Grundlage und aus welchem sachlichen Grund Sie von mir eine schriftliche Vollmacht haben möchten, gleichwohl ich meine Bevollmächtigung anwaltlich versichert habe. Wegen der Rechtslage verweise ich beispielsweise auf die nachfolgend zitierten Gerichtsentscheidungen …

Ich: … komme ich zurück auf mein letztes Schreiben, auf das ich zu meiner Überraschung bisher ohne Antwort geblieben bin. Und leider auch ohne Akteneinsicht. Sollte Akteneinsicht auch weiterhin nicht gewährt werden, bitte ich um Mitteilung der Hinderungsgründe. Sollte ich das Schweigen der Staatsanwaltschaft so verstehen müssen, dass mir ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht keine Akteneinsicht gewährt wird, bitte ich darum, mir dies ebenfalls schriftlich zu bestätigen. Ich werde dann gerne prüfen, wie ich hierauf zu reagieren habe.

Staatsanwalt: … erhalten Sie in der Anlage die Ermittlungsakte zur Einsicht.

Die vorsichtige Andeutung, man könnte ja mal die Vorgesetzten einschalten, hilft eigentlich immer. Wobei am Ende nichts bleibt, von unnötigem Aufwand und Zeitverlust abgesehen.