Gericht ratlos über den eigenen Sitzungssaal

Etwas holperig ist in München der neue Gerichtssaal in Betrieb genommen worden, in dem Verfahren mit hoher Gefährdungslage verhandelt werden sollen. 17 Millionen Euro hat das Land Bayern investiert.

Zu Prozessbeginn monierten Verteidiger fragwürdige Einlasskontrollen und unklare Bedingungen für das Gerichts-WLAN, auf dessen Nutzung sie wegen schlechten/geblockten bzw. nicht vorhandenen Mobilfunknetzes wohl angewiesen sind.

Im Mittelpunkt der Kritik stand der Umstand, dass der Saal mit Überwachungskameras ausgestattet ist. Die Anwälte fürchten nachvollziehbar, dass sie in dem Saal nicht unbeobachtet Kameras ihrer Arbeit nachgehen können. Oder dass gar auf ihre Verteidigungsunterlagen oder Notebooks gezoomt und Gespräche mitgehört werden. Schon das greifbare Risiko, das so was passiert, würde die Verteidigung unzumutbar behindern.

Überdies gibt es ein gesetzliches Verbot von Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtssaal (§ 169 GVG). Dieses Verbot ist aber nicht unbedingt einschlägig. Es gilt nur für Aufnahmen, die zur Veröffentlichung gedacht sind oder sein könnten. „Justizinterne“ Aufnahmen von Gerichtsverhandlungen, möglicherweise sogar auf Antrag der Verteidigung, sind gesetzlich gerade nicht von vornherein ausgeschlossen – wenn auch in der Praxis eine extreme Seltenheit.

Der Vorsitzende Richter sagte laut Berichten, er und seine Kammer wüssten nicht, was die Kameras im Gerichtssaal können. Das Gericht sehe ein, dass die Verteidigung so nicht arbeiten könne. Damit war der erste Prozesstag auch schon zu Ende.

Bis zum nächsten Verhandlungstag am Freitag wird das Gericht sicher etwas schlauer sein. Ich hoffe stark, auch im eigenen Interesse. Denn es dürfte an sich auch Richtern mit ein wenig Selbstachtung nicht egal sein, ob einsatzbereite und fremdgesteuerte Videokameras an den Wänden ihres Gerichtssals hängen.

Update: Der Sitzungssaal bleibt bis auf weiteres geschlossen – wegen der Klos