Anwaltskammer soll Vermögen auflösen

Von den Geldern ihrer (Zwangs-)Mitglieder haben deutschlandweit Handwerks- und Anwaltskammern sowie andere öffentlich-rechtliche Institutionen mitunter schöne Vermögen angehäuft. Dumm nur: Kammern, die ja dem Geminwohl dienen, ist es untersagt, Geld zu horten. Dies hat das Bundesververwaltungsgericht festgestellt. Der Berliner Anwalt Andreas Jede verlangt nun eine Million Euro von der Anwaltskammer zurück.

Natürlich nicht für sich. Der Betrag soll gerecht unter allen Anwälten verteilt werden. In seinem Blog verweist der Jurist auf das Vorbild der Industrie- und Handelskammer Berlin. Diese hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schon umgesetzt. Nach eigenen Angaben zahlte die IHK Berlin 13 Millionen Euro an ihre Mitglieder zurück.

Anwalt Jede möchte jetzt auch Bewegung in die Kammerlandschaft bringen. Seine Argumente hat er in einem Antrag vorgebracht, der auf die Agenda der nächsten Kammerversammlung im März werden soll. Jede kritisiert auch, dass die Berliner Kammer laut dem Haushalt der Bundesrechtsanwaltskammer „Vermögen“ zugeführt haben soll. Er möchte wissen, was mit diesen Geldern passiert.

Die Berliner Anwaltskammer hat knapp 14.000 Mitglieder. Jeder Anwalt somit etwa 71 Euro zurückerhalten.