„… und do weißt warum“

Drah‘ Di net um, oh oh oh
schau, schau, der Kommissar geht um! oh oh oh
Er wird Dich anschau’n
und do weißt warum.
Falco

Es waren wohl Zivilbeamte im Einsatz gegen den Schnee, auf dem wir alle talwärts fahren. Mit meinem Mandanten wollten sie einen Beifang machen. Vermutlich lümmelten sie während einer Observation ohnehin nur im Auto rum. Mangels anderweitiger Beschäftigung bietet es sich da natürlich an, die Verkehrsampel im Auge zu behalten.

Als Ergebnis wollen die Polizisten beobachtet haben, wie mein Mandant bei rot über eine Ampel fuhr. Beim Ausfüllen der für sie ja eher fachfremden Formulare aus dem Verkehrsdezernat haben sich die Fahnder sogar alle Mühe gemacht. Jedenfalls, was die Formalien angeht. So erfahren wir folgendes:

Das Fahrzeug meines Mandanten soll sich 5 Meter vor der Haltelinie befunden haben, als die Ampel auf rot sprang. Die höchstzulässige Geschwindigkeit betrug 50 km/h. Mein Mandant soll „beschleunigt“ und „zügig“ durchgefahren sein.

Tatvorwurf laut Bußgeldbescheid:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Das soll ein Bußgeld von 200,00 Euro kosten. Und einen Monat Fahrverbot.

Aber halten wir kurz inne und prüfen die Angaben der Polizisten auf Plausibilität. Das tun wir mit der simplen Frage, wie viele Meter ein Auto pro Sekunde zurücklegt, wenn es mit 50 km/h – eine andere Tempomessung haben wir ja nicht – unterwegs ist. Das lässt sich sehr einfach ausrechnen, und zwar mit der jederzeit googelbaren Formel: 50:3,6 = 13,89 Meter pro Sekunde.

Genau diese 13,89 Meter (plus einen Zentimeter) hätte der Wagen meines Mandanten noch von der Haltelinie entfernt sein müssen, als die Ampel auf rot sprang. Dabei wird schon unterstellt, dass mein Mandant die höchstzulässigen 50 km/h auf dem Tacho hatte. Für die vielbefahrenen Kreuzung, um die es geht, mitten im Feierabendverkehr ist das an sich schon ein halsbrecherisches Tempo. Oder, um es mit einer im Vordringen befindlichen juristischen Meinung zu umschreiben: Mordversuch. Wie auch immer, bei einer Entfernung von fünf Metern ist die Ampel vielleicht rot gewesen. Aber noch nicht länger als eine Sekunde.

Das riecht nach schneller Einstellung, Herr Kommissar. Hoffen wir, dass Sie beim Abwiegen Ihrer Drogenfunde ein sichereres Händchen haben.