Eine nicht zu unterschätzende Waffe

Der Mandant verstand von Anfang an nicht, was ihm die Polizei vorwirft.

Demgemäß äußerte er sich auch in mehreren Schreiben. Seine Argumente stießen allerdings auf taube Ohren. Und zwar bei der Polizei. Bei der Staatsanwaltschaft. Und beim zuständigen Richter. Letzterer unterschrieb jedenfalls einen Strafbefehl. Damit legte er meinem Mandanten eine saftige Geldstrafe auf, verbunden mit einem Eintrag im Bundeszentralregister. Auch als Vorstrafe bekannt.

Weil der Mandant die Welt nicht mehr verstand, kriegte ich den Auftrag zu schauen, was juristisch zu machen ist. Ich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Die Akte erhielt ich postwendend. Verbunden mit der schriftlichen Mitteilung des Gerichts, dass ja auch eine Einstellung des Verfahrens in Betracht komme. So ganz ohne negative Konsequenzen. Ob mein Mandant denn damit einverstanden sei?

Hier hat anscheinend mal wieder der bloße Briefkopf vom Anwalt gewirkt. Eine nicht zu unterschätzende Waffe, wie es scheint.