Wie ich einen Prozessgegner „bedrohte“

Bei Telefonaten mit gewissen Menschen muss man echt daran denken, zumindest die eigenen Worte aufzuzeichnen. Was nicht verboten ist – im Gegensatz zur heimlichen Aufnahme dessen, was der Gesprächspartner sagt. Ich hatte jetzt wieder so einen Fall, in dem ich mich etwas wohler gefühlt hätte, wenn ich einfach eine Aufnahme auf den Tisch hätte knallen können. Nach dem Motto: Das habe ich nicht gesagt.

Ich hatte den Auftrag erhalten, den Betreffenden abzumahnen. Es ging um ein ziemlich übles Verhalten gegenüber seinem früheren Arbeitgeber. Der ehemalige Angestellte kartete in sozialen Netzwerken böse nach. Da hätten bei mir eigentlich die Warnglocken schrillen müssen. Aber wie es so ist: Die Rechts- und Sachlage war so eindeutig zu unseren Gunsten, dass ich mir dachte, ich rufe den Mann einfach mal an. Vielleicht sieht er ja ein, dass sein Verhalten so nicht in Ordnung ist und lässt es sein. Dann hätte er sich eine teure Abmahnung erspart.

Kleiner Irrtum. Kaum war das kurze Gespräch zu Ende, machte er das, was er anscheinend immer gerne macht. Nachtreten. Diesmal in Form einer Anzeige, gegen mich bei der Anwaltskammer. Ich hätte ihn bedroht, hieß es. Nämlich mit den Worten: „… oder es kann Ihnen noch was passieren“. In einer späteren E-Mail an die Kammer, weil ihm das Verfahren nicht schnell genug ging, behauptete er, ich hätte gesagt, es werde ihm noch leid tun und er werde noch sehen, was er davon hat.

Gut, es ist natürlich immer schlecht, wenn man verschiedene Versionen für denselben Sachverhalt bringt. Schon deshalb sah die Anwaltskammer keinen Grund zum Einschreiten, sondern glaubte mir (vielen Dank für die Ehre). Was ich wirklich gesagt habe, war übrigens, dass der Herr bestimmte Facebook-Posts entfernen soll. Weil er sonst eine schriftliche Abmahnung kriegt, die ihn schon von den Anwaltskosten her ein- bis zweitausend Euro ärmer macht. In der Ankündigung rechtlicher Schritte kann ich nun keine „Bedrohung“ sehen. Über die Möglichkeiten eines Don Corleone verfüge ich offen gestanden nicht und brauche sie auch nicht, um einigermaßen über die Runden zu kommen.

Aber insgesamt eine sehr interessante Erfahrung. Ich werde mich hoffentlich künftig schneller an die Recorder-App in meinem Handy erinnern. Zumindest bei potenziell unangenehmen Zeitgenossen.