Fraktionszwang sollte es eigentlich gar nicht geben

Unter großem medialen Getöse hat Bundeskanzlerin Angela Merkel heute den Fraktionszwang für ihre Partei im Bundestag aufgehoben. In einer Sachfrage. Die Abgeordneten sollen frei entscheiden können, ob sie für oder gegen die Ehe für alle stimmen. Das ist alles sehr nett, hat aber einen Schönheitsfehler. Den Fraktionszwang sollte es nämlich gar nicht geben…

… jedenfalls, wenn es nach dem Grundgesetz geht. Dort ist sehr deutlich festgelegt, nach welchem Maßstab sich die Abgeordneten zu richten haben. Artikel 38 Grundgesetz:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Angela Merkel lässt somit nur geschehen, was nach dem klaren Willen der Verfassung nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein sollte. Tatsächlich, und das zeigt die heutige „Freigabe“ der Abstimmung, ist das vom Grundgesetz vorgesehene „freie“ Mandat im Laufe der Jahrzehnte ganz schön unter die Räder bzw. niemals darunter hervorgekommen.

Immerhin ist allerdings auch eines klar. Der im Bundestag tagtäglich praktizierte Fraktionszwang ist ein stumpfes Schwert gegenüber Abgeordneten, die sich ihm partout nicht unterverwerfen wollen. Eine direkte Sanktionsmöglichkeit gegenüber dem Abgeordneten gibt es nicht. Er kann höchstens Schaden an seiner Karriere nehmen sowie im schlimmsten Fall aus der Fraktion ausgeschlossen werden. Das ändert aber nichts daran, dass er Abgeordneter bleibt. Außerhalb des Parlament, zum Beispiel vor Gericht, darf ein Abgeordneter ohnehin nicht für sein Abstimmungsverhalten zur Rechenschaft gezogen werden (Art. 46 GG).

Legitimiert wird der Fraktionszwang gerne mit dem Hinweis, dass die Fraktionen im Bundestag nur handlungsfähig sind, wenn die Abgeordneten nicht kreuz und quer abstimmen. Ich persönlich meine, dass gerade die Möglichkeit, bei wichtigen Sachfragen auch Koalitionen über die Fraktionsgrenzen zu schmieden, der äußeren Wahrnehmung des Bundestages sicher nicht schaden würde.