Anwälte mit Superkräften können auch nicht helfen

Zu einem juristischen und wirtschaftlichen Desaster entwickelt sich der Kündigungsschutzprozess zwischen der bisherigen Geschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und ihrem Arbeitgeber. Die Rechtsanwaltskammer scheiterte zum dritten Mal mit dem Versuch, die Geschäftsführerin mittels (fristloser) Kündigung loszuwerden.

Im aktuellen Verfahren gab das Arbeitsgericht Düsseldorf jetzt vollumfänglich der gekündigten Geschäftsführerin Recht – und zwar ohne Beweisaufnahme. Die neueste Kündigung war darauf gestützt worden, dass die Geschäftsführerin angeblich veranlasst hatte, dass ihre Personalakte von der Anwaltskammer Köln – ihrem bisherigen Arbeitgeber – direkt an sie geschickt wurde und nicht an die Anwaltskammer Düsseldorf. Die Klägerin habe, so die Anwaltskammer, die Personalakte im Anschluss rechtswidrig „unter Verschluss“ gehalten.

Selbst wenn das der Fall gewesen sein sollte, fragt sich schon, wie man auf diesen Vorwurf eine fristlose Kündigung stützen will. Zu allem Überfluss stellte sich nun wohl heraus, dass die Rechtsanwaltskammer dem Arbeitsgericht Blödsinn erzählt hat. Es tauchten nach Angaben des Arbeitsgerichts nämlich Dokumente auf, die belegen, dass der Vorwurf schlicht nicht stimmt. Das Gericht sagte deshalb die Beweisaufnahme ab und erklärte die Kündigung für unwirksam.

Die Gehaltsforderungen der geschassten Geschäftsführerin belaufen sich derzeit auf 230.000 Euro. Dieses Geld wird die Rechtsanwaltskammer nach derzeitigem Stand zahlen müssen, ohne dass die Klägerin nennenswert dafür gearbeitet hat. Hinzu kommen Anwaltskosten, die sich ebenfalls auf mehrere hunderttausend Euro belaufen sollen. Die Anwaltskammer Düsseldorf hatte nämlich Anwälte mit Superkräften (vulgo: „renommierte Arbeitsrechtler“) beauftragt, die nur zu happigen Stundensätzen arbeiten.

Pressemitteilung des Gerichts