Neuland, auch für die Polizei

Cannabis gilt seit einigen Monaten als Arzneimittel. Wer es ärztlich verordnet erhält und ordnungsgemäß über eine Apotheke bezieht, darf Cannabis konsumieren. Auch in der Öffentlichkeit.

So ganz hat sich die neue Rechtslage wohl noch nicht rumgesprochen, jedenfalls nicht bei der Polizei. In München „erwischten“ Drogenfahnder einen Mann am Ufer der Isar, der Cannabis rauchte. Sie sollen ihn als „Junkie“ bezeichnet, seinen Joint konfisziert und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben. Das Rezept des Mannes soll sie nicht näher interessiert haben. Den Joint sollen sie an Ort und Stelle „vernichtet“ haben.

Der Betroffene beschwerte sich. Erfolgreich. Er bekommt nun vom Land Bayern den Wert des Medizinhanfs erstattet, und zwar 6,80 Euro.

Bericht auf t-online.de