Kostenlose Kennenlern-Termine

Anfrage:

Bieten Sie auch kostenlose Kennenlern-Termine an? Ich würde Ihnen in diesem Rahmen gern meine laufenden Verfahren erläutern und anhand Ihrer juristischen Einschätzung dazu prüfen, ob Sie als Anwalt für mich in Frage kommen.

Antwort:

Leider biete ich keine kostenlosen Kennenlern-Termine an. Ihr Vorschlag entspricht in der Sache einer sogenannten Erstberatung. Diese Erstberatung kann ich Ihnen gerne anbieten, aber nur kostenpflichtig. Die Höhe der Erstberatungsgebühr ist Ihnen, wie Sie schreiben, ja bekannt.

Mein Gefühl sagt mir, dass ich den Auftrag nicht bekomme…

(Falls es interessiert: Die Erstberatung kostet nach dem Vergütungsgesetz maximal 226,10 €. Es kann, je nach Aufwand, aber auch weniger sein.)