Fernlöschung

Die Staatsanwaltschaft hat mir Bescheid gesagt, dass die Polizei einem Mandanten sichergestelltes Bargeld wieder aushändigen muss. Ein schöner Betrag, doch komischerweise löste bei meinem Mandanten der zweite Teil der Mitteilung viel größere Freude aus: Der Mandant kriegt auch sein Handy wieder.

Was wohl bedeutet: Die Fernlöschung hat tadellos funktioniert in dem Augenblick, als ein Polizeibeamter ganz konventionell den Ein-Schalter gedrückt hat.

Aber das alles reime ich mir möglicherweise auch nur zusammen, und der Mandant hatte überhaupt keine sensiblen Daten auf seinem Gerät.