Maßvolle Brustvergrößerung verbaut nicht den Weg zur Polizei

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Bewerberin Recht gegeben, die nach einer maßvollen Brustvergrößerung in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei aufgenommen werden wollte.

Die Polizeibehörde lehnte die Bewerbung ab, weil sie befürchtet, die Bewerberin könnte entweder im Polizeieinsatz durch Gewalteinwirkungen, die zur Beschädigung der Brustimplantate führen, oder durch Materialermüdung ernsthafte Gesundheitsprobleme erleiden und deshalb vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden.

Das Oberverwaltungsgericht holte wissenschaftliche Gutachten eines Arztes und eines Werkstoffwissenschaftlers ein. Danach sind die Befürchtungen der Polizeibehörde unberechtigt. Moderne Implantate wiesen nicht mehr die Nachteile früherer Produkte auf.

Aktenzeichen OVG 4 B 19.14