BLIND

Blinde Schöffen haben keinen Anspruch darauf, als Laienrichter in Strafsachen mitzuwirken. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde eines Blinden zurück, der wegen seiner Behinderung aus der Schöffenliste gestrichen worden ist.

Diese Entscheidung hat allerdings keine Auswirkung auf die nach wie vor beachtliche Blindenquote unter amtierenden Schöffen.

(danke an Mathias Schindler für den link)