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Möglicherweise

3.11.2009

Abgesehen davon: Hätte sich Andreas G. rechtzeitig an einen Rechtsanwalt gewandt wäre das Strafverfahren möglicherweise gegen eine Geldauflage einstellt worden. Das ist bei solchen Sachen oft üblich. Und auch vor Gericht wären wahrscheinlich keine 40 Tagessätze zusammen gekommen.

Wie wahr.


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