NERVIG

Reisende müssen aufdringliches Verhalten des Reiseleiters nicht dulden. Das Amtsgericht Bad Homburg billigte Urlaubern 10 Prozent Minderung zu, berichtet der Anwaltsuchservice. Ihr Reiseleiter hatte sie 11 Tage lang auf einer Nilkreuzfahrt genervt, um Buchungen für ein Galadinner zu erhalten.