REFORM

Neue Möglichkeiten der Videovernehmung, bessere Chancen, schon im Strafverfahren Schmerzensgeld zu erhalten – das Opferrechtsreformgesetz ist seit Monatsanfang in Kraft, berichtet beck-aktuell.

Leider konnte sich bisher niemand aufraffen, die Videovernehmung zur Pflicht zu machen. Nicht mal ein Tonband muss heutzutage mitlaufen, wenn sich Zeugen oder Beschuldigte äußern. In den normalen Vernehmungsprotokollen auf Papier steht häufig mehr von dem, was der Polizeibeamte gerne hören möchte und nicht das, was der Befragte wirklich gesagt hat.