FERTIGGERICHTE

„So viele Gerichte wie in Deutschland gibt es nirgendwo: Es gibt die ordentlichen Gerichte, das sind die Zivil- und Strafgerichte, es gibt die Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Arbeitsgerichte. „Und was gibt es noch ?“, fragt der Prüfer. „Die Fertiggerichte“, sagt der Prüfling.“

Heribert Prantl findet in der Süddeutschen Zeitung einige passende Worte zur geplanten Zusammenlegung der Gerichtszweige.