Wieder den Fall einer Mieterin, die wegen Rückständen ihre Wohnung räumen muss. Kaum ist das Versäumnisurteil ergangen, zieht sie in einer Nacht- und Nebelaktion aus. So berichten es zumindest die Nachbarn.
Warum aber schafft es die Frau dann nicht wenigstens, auch die Schlüssel zurückzugeben? Jetzt muss ich für meinen Mandanten den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen. Der bestellt vorsorglich natürlich eine Spedition. Was für die Mieterin wieder ein paar hundert Euro Kosten mit sich bringt, von der bis dahin weiter laufenden Miete; Anwaltskosten und Vollstreckungsgebühren mal abgesehen.
Eine andere Möglichkeit wäre es für meinen Mandanten natürlich, die Wohnung mit Hilfe des Schlüsseldienstes seines Vertrauens selbst wieder in Besitz zu nehmen. Aber davon muss ich ihm an sich abraten; denn das wäre Hausfriedensbruch. Außerdem könnte die Mieterin sogar eine einstweilige Anordnung bentragen, dass sie wieder in ihre Wohnung darf.
Immerhin muss der Mandant nach dieser Belehrung ja nicht auf mich hören.