Durch die Friedmann-Berichte geistern immer wieder die magischen 90 Tagessätze. Diese Strafe kann man angeblich kriegen, ohne vorbestraft zu sein.
Stimmt nicht ganz.
Vorbestraft ist man schon ab einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen. Das ist die Mindeststrafe (§ 40 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch).
Allerdings gibt es die Vorschrift, dass man eine Vorstrafe nicht offenbaren muss, wenn diese 90 Tagessätze Geldstrafe oder drei Monate Freiheitsstrafe nicht überschreitet (§§ 53, 32 Bundeszentralregistergesetz).
Diese kleineren Strafen stehen auch nicht im normalen Führungszeugnis, so dass man gegenüber Arbeitgebern etc. „clean“ ist. In Führungszeugnisse für Behörden werden die Strafen jedoch unter gewissen Umständen aufgenommen, so dass es beim Angel-, Führer- oder Gewerbeschein doch Probleme geben kann.
Der Tagessatz entspricht übrigens dem täglichen Nettoeinkommen (Monatseinkommen : 30). Wenn also morgen Friedmanns Tagessatz durch die Blätter rauscht, lesen vor allem Anwälte genau mit. Eine seltene Gelegenheit, mal zu erfahren, was Kollegen so verdienen…