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EBAY: INSIDERGESCHÄFTE VERBOTEN

11.10.2005

ebay hat die Regeln für das Bieten auf eigene Artikel, auch durch Verwandte, Bekannte und Angestellte, neu gefasst und verschärft. Solche „Insidergeschäfte“ sind grundsätzlich verboten, wenn es sich nicht um einen Sofort-Kauf handelt.

(Link gefunden bei Jurabilis)


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