Vater bot Kind auf ebay an – keine Strafe

Alles nur ein Scherz: Mit dieser Verteidigungsstrategie konnte ein 28-Jähriger in Duisburg die Staatsanwaltschaft überzeugen. Die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. Der Mann hatte seine 40 Tage alte Tochter im Herbst für 5.000 Euro auf ebay zum Kauf angeboten.

Die Staatsanwaltschaft glaubte dem Mann, dass er lediglich eine Anzeige aus Großbritannien imitierte. Dort hatte ein Mann seine Ehefrau auf ebay zum Kauf angeboten; dieser sei dadurch „populär“ geworden. Letztlich hatte der Beschuldigte die Auktion auch schnell von sich aus wieder gelöscht.

Ohne Vorsatz keine Strafbarkeit wegen Kinderhandels, auch nicht wegen des Versuchs. Insofern eine nachvollziehbare Entscheidung des Staatsanwalts.

Bericht in der LTO