Anwaltspostfach geht vorerst offline

Eigentlich gibt es das „Besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) schon seit einem guten Jahr. Nun aber sollte es 2018 wirklich ernst werden: Ab diesem Datum galt eine „passive Nutzungspflicht“ für Anwälte. Doch daraus wird nichts. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat das digitale Großprojekt, welches den Rechtsanwälten Kosten im zweistelligen Millionenbereich verursacht, in letzter Minute komplett gestoppt – Sicherheitsbedenken.

Kritik am beA hatte es schon immer gegeben. Keine war aber so explosiv wie die des Hackers Markus Drenger vom Chaos Computer Club. Einzelheiten kann man hier nachlesen oder auch bei heise online.

Noch am 22. Dezember hatte die BRAK Anwälten zugemutet, ein alternatives Sicherheitszertifikat zu installieren und eine 22-seitige Anleitung mitgeschickt. Wer das Zertifikat in der Weihnachtswoche installierte, hat allerdings nicht nur Zeit und Nerven verschwendet, sondern möglicherweise auch die eigene IT gefährdet. Aktuell heißt es nämlich auf der Webseite der BRAK:

Allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die entsprechend der ursprünglichen Empfehlung vom 22.12.2017 das ersatzweise bereitgestellte Sicherheitszertifikat installierten, rät die BRAK dringend zur Deinstallation, um sich aus dem Zertifikat möglicherweise ergebende Sicherheitsrisiken für die individuelle PC-Umgebung auszuschließen.

Dafür reicht immerhin eine Anleitung von 12 Seiten.

Älterer Bericht im law blog