Die Bundesagentur für Arbeit in Gestalt der Familienkasse Düsseldorf hat das Gesetz zu Ende gelesen. Jedenfalls heißt es jetzt, nachdem ich ein paar Worte zu dieser Fristenproblematik geschrieben habe:
Im o.a. Klageverfahren hält die Beklagte an ihrem Vortrag, die Klage sei verfristet erhoben worden, nicht mehr fest.