Fristen? Gelten nicht für die Telekom

Ich will ja gar nicht darauf hinweisen, dass mein Anwaltsbüro seit 25 Jahren Kunde der Telekom ist. Ach was, ich will es doch. Wir haben hier im Büro so einigen Übernahmeversuchen mit durchaus attraktiven Konditionen widerstanden, zum Beispiel durch Unitymedia. Da erwarte ich eigentlich seriöses Geschäftsgebaren – auch wenn es um die von der Telekom nun offenbar bei uns in Düsseldorf in Angriff genommene Abschaltung von ISDN geht.

Ich habe mit der Umstellung bislang gezögert. Wir haben noch einen Vertrag über eine sehr gut funktionierende, aber halt nicht mehr ganz taufrische Telefonanlage. Der Vertrag endet 2019, so dass es mir eigentlich ganz recht wäre, wenn ich das ganze Umstellungsgedöns auf einen IP-basierten Anschluss dann im Herbst auf einen Schlag erledigen könnte. Das habe ich einem Herrn von der Telekom kürzlich auch gesagt. Er meinte, das wäre kein Problem.

Doch so ganz scheint die Auskunft nicht zu stimmen. Ich bekomme nun ein Schreiben, mit dem die Telekom unsere ISDN-Verträge kündigt. Zum 04.5.2019. Glasklare Abschaltungsdrohung inklusive.

Nun steht es der Telekom natürlich frei, ihren Kunden den Laufpass zu geben. Allerdings erwarte ich dann aber auch, dass man sich an die eigenen Vertragsbedingungen hält. Da genügt schon ein Blick in unsere laufende Telefonrechnung, um die derzeit für uns gültige Vertragslaufzeit festzustellen:

Meine zivilrechtlichen Kenntnisse sind sicher bescheiden. Aber irgendwie glaube ich mich zu erinnern, dass Kündigungsfristen an sich für beide Vertragsparteien gelten. Ich kann mir leidlich gut vorstellen, was die Telekom gesagt hätte, wenn wir vor drei oder vier Jahren kurzfristig zu einem anderen Anbieter hätten wechseln wollen. Da wäre garantiert der Hinweis auf die Mindestlaufzeit gekommen.

Ich habe der Telekom jetzt mal freundlich mitgeteilt, dass ich die Kündigung gerne zum 04.10.2019 akzeptiere. Aber bis dahin erwarte ich, dass unser Telefonanschluss ordnungsgemäß funktioniert.