Zum privaten Vergnügen

Sicher, mein Mandant ist davongelaufen, als er von der Polizei auf seinem Moped angehalten und kontrolliert wurde. Besser gesagt, er hat es versucht. Der (stattliche) Dildo in seinem Po verschaffte ihm auf der Flucht doch eher einen deutlichen Nachteil.

Auf der anderen Seite ist das natürlich eine super Erklärung dafür, dass der Mandant eher nicht derjenige ist, der knappe anderthalb Minuten vorher eine Straftat begangen haben soll. Ich kann jetzt nicht konkret werden, aber bei dem Delikt hätte es auch eher einer höheren Beweglichkeit bedurft. Das Sextoy wäre da doch hinderlich gewesen.

Wir bleiben also dabei, der Mandant ist zu später Stunde zu rein privatem Vergnügen mit seinem Moped rumgefahren, und mit der Tat hat er rein gar nichts zu tun. Eine Verwechslung halt. Oder zur falschen Zeit am falschen Ort. Bislang geht die Verteidigungsstrategie auf; eventuelle Verkehrsordnungswidrigkeiten sind mittlerweile sowieso verjährt.