Kaufmannsrecht

Wenn ich die Mail des Interessenten richtig verstanden habe, kämpft er momentan gegen eine Anklage wegen Steuerdelikten, Insolvenzverschleppung und Betrug. Mit seinem Pflichtverteidiger ist er nicht zufrieden.

In meiner Antwort habe ich ihm geschrieben, wie hoch mein Honorar ist und auch, dass ein angemessener Kostenvorschuss fällig würde. Ich zitiere die Antwort:

Ich bin über 40 Jahre im selbständigen Bereich beruflich tätig und ich habe immer nach dem alten deutschen Kaufmannsrecht gelebt und bin gut damit gefahren, auch meine Geschäftspartner, zuerst die Leistung, dann das Honorar. Ich akzeptiere weder ihren Stundenlohn, noch ihre Vorauszahlung an wildfremde Menschen.

Ich könnte ja noch zurückschreiben, dass Anwälte keine Kaufleute sind. Aber ist auch so ok, man kann nicht immer zueinander finden.