Corona-Pausen

An den Gerichten finden ja wieder fleißig Strafprozesse statt; man könnte auch von Regelbetrieb sprechen. Allerdings scheinen die Probleme jetzt wieder größer zu werden – wie ich jedenfalls selbst gerade erlebe. Gleich in zwei Prozessen haben sich Beteiligte gemeldet, die (möglicherweise) mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind. Mit der Folge, dass die Verhandlungen erst mal platzen.

Bis vor kurzem hätte es in so einer Situation noch große Probleme gegeben. Längere Unterbrechungen über drei Wochen hinaus waren nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die größte Hürde gibt es bei Verfahren, in denen noch nicht länger als 10 Tage verhandelt wurde. Oder in denen gar nicht so viele Verhandlungstage erforderlich sind, wie bei den weitaus meisten Prozessen. Da griffen die bisherigen Verlängerungsmöglichkeiten so gut wie gar nicht.

Allerdings gibt es nun auch für den Strafprozess eine Sonderregelung für den Umgang mit der COVID-19-Pandemie. Diese ist etwas versteckt, und zwar in § 10 EGStPO (Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung). Danach kann die Hauptverhandlung wegen COVID-Schutzmaßnahmen für zwei Monate pausieren. Das lässt sich aber noch mit den allgemeinen Unterbrechungsvorschriften der StPO kombinieren (§ 229 StPO). Die Höchstpause beträgt deswegen drei Monate und zehn Tage. Das ist dann schon eine stattliche Zeit, insbesondere wenn der Angeklagte in Untersuchungshaft sitzt.

Mal schauen, wie es in meinen Prozessen weitergeht.