Ein Sozialhilfeverein zwingt die Bundesagentur für Arbeit, interne Richtlinien und Dienstanweisungen zum Arbeitslosengeld zu veröffentlichen. Das Sozialgericht Düsseldorf verhandelte einen Eilantrag des Vereins. Dieser war auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützt, berichtet heise online.
Nach dem vor Gericht geschlossenen Vergleich muss die Bundesagentur für Arbeit die über 1000 Vorschriften jetzt Schritt für Schritt im Internet veröffentlichen.
Gut so. Die Agentur für Arbeit verschanzt sich oft hinter ihren Dienstanweisungen. Die schätzt der Sachbearbeiter – notgedrungen – oftmals höher ein als das Gesetz. Obwohl es nicht das erste Mal wäre, dass die Anweisungen das Gesetz sehr einseitig auslegen. Um es mal vorsichtig zu sagen.