Ein älteres Ehepaar hatte eine Kreuzfahrt bei einem Münchner Reiseveranstalter gebucht, inklusive Transfer vom Hamburger Busbahnhof zum Schiff. In ihrem Gepäck befanden sich lebensnotwendige Medikamente für Blutdruck und Cholesterin. Beim Transfer verschwand der Koffer mit diesen Medikamenten aus dem Kofferraum des Busses. Und die Reise? Für das Paar keine Option ohne die täglichen Medikamente.
Die Reisenden sagten die Kreuzfahrt ab und verlangten Rückerstattung (rund 1.700 Euro) sowie zusätzlich rund 460 Euro Schadensersatz für den Kofferinhalt. Der Reiseveranstalter zahlte nur etwa 217 Euro für ersparte Aufwendungen. Die Reise, so der Anbieter, habe keine Mängel aufgewiesen, für das allgemeine Diebstahlsrisiko hafte ein Veranstalter nicht. Immerhin hätten die Reisenden die Medikamente auch ins Handgepäck tun können.
Das Gericht sah den Kofferverlust als eindeutigen Reisemangel. Der Bustransfer habe zur Pauschalreise gehört. Es sei auch nicht erforderlich, Medikamente im Handgepäck bei sich zu haben. Dass die lebenswichtigen Medikamente fehlten, machte die Reise für die Eheleute nach Auffassung des Gerichts unzumutbar. Auch beim Schadensersatz für die verlorenen Gegenstände gab es einen Teilerfolg – allerdings mit erheblicher Kürzung, weil den Reisenden Belege für den Kofferinhalt fehlten (Aktenzeichen 223 C 12480/23).