Da scrollt man mal durch Instagram, und dann lachen einen verlockenden Vorher-Nachher-Fotos an: Ein schlaffes Kinn wird straff, eine Nase wirkt plötzlich perfekt – alles dank Hyaluron-Spritzen. Genau das haben zwei Ärzte („Dr. Rick und Dr. Nick“), gemacht und so ihre ästhetischen Behandlungen angepriesen. Die Verbraucherzentrale NRW fand das juristisch nicht in Ordnung und zog vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden: Solche Werbung ist verboten.
Der Kern der Sache dreht sich um das Heilmittelwerbegesetz (HWG), speziell § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1. Das Gesetz sagt: Für plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit – also rein kosmetische Maßnahmen – darf man außerhalb von Fachkreisen keine vergleichenden Bilder zeigen. Die Ärzte meinten, Hyaluron-Injektionen seien keine „echten“ Operationen, weil man nicht schneidet, sondern nur mit Kanülen piekst. Minimalinvasiv also, aber damit auch quasi harmlos?
Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Auch Spritzen fallen laut dem Gericht unter das Verbot des Heilmittelwerbegesetz. Warum? Weil der Gesetzgeber schützen will vor Werbung, die Menschen zu riskanten Entscheidungen drängt, ohne dass die Gefahren korrekt überschaubar sind. Auch Hyaluron könne Nebenwirkungen haben, und Vorher-Nachher-Bilder wirkten da wie Verkaufstricks, die den Verstand umnebeln. Der Vergleich mit Tätowierungen oder Piercings, die erlaubt sind, schmettert das Gericht ab. Solche Eingriffe seien nur oberflächlich, nicht so tiefgreifend.
Aktenzeichen I ZR 170/24