Bis vor kurzem war Daniel Born Vizepräsident des Landtags in Baden-Württemberg. Dann wurde der Politiker dabei erwischt, wie er bei einer geheimen Abstimmung neben den Namen eines AfD-Kandidaten ein Hakenkreuz auf den Stimmzettel malte. Nun steht fest: Der SPD-Politiker wird für sein Verhalten nicht bestraft. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Tatverdacht und stellt das Strafverfahren ein.
Ich habe den Fall schon nach Bekanntwerden juristisch bewertet und Folgendes geschrieben:
Allerdings verlangt § 86a StGB als Tathandlung ein „Verbreiten“. Der Besitz eines Hakenkreuzes, zum Beispiel in einem Buch, ist nicht strafbar. Selbst zum Beispiel ein Besucher in der eigenen Wohnung das Hakenkreuz im Buch betrachtet. Verbreiten setzt vielmehr voraus, dass der Inhalt an einen „größeren, für den Täter nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis“ gelangt oder gelangen soll. Die Zahl Landtagsmitarbeiter oder Abgeordneten, die Stimmzettel auszählen, dürfte doch eher überschaubar sein. Das wird für ein Verbreiten eher nicht reichen. Somit bleibt nur eine weitere Möglichkeit: dass der Täter eine Weitergabe durch die betreffenden Personen wünscht oder sogar ausdrücklich anstößt. Auf so viel Zuspruch konnte der Politiker aber sicherlich nicht vertrauen.
Auch die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass das vom Gesetz geforderte Verbreiten nicht vorliegt, weil das in Frage kommende Publikum – also die Stimmzähler – sicherlich kein größerer Personenkreis ist. Born will sein Landtagsmandat übrigens behalten. Es gab zuletzt auch Stimmen aus seiner ehemaligen Fraktion, dass jeder eine zweite Chance verdient.