Die Gedenkstätte Buchenwald darf Besuchern mit einer Kufiya – dem sogenannten Palästinensertuch – den Zutritt verweigern. Das hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht entschieden.
Eine Frau wollte mit dem Tuch die Gedenkstätte besuchen, wurde aber aufgrund der Hausordnung, die politische Symbole verbietet, abgewiesen. Ihr Eilantrag scheiterte bereits in erster Instanz, nun ist die Sache endgültig vom Tisch.
Das Gericht stellt klar: Die Besucherin wollte – auch nach eigenen Angaben – mit der Kufiya eine politische Botschaft gegen die nach ihrer Ansicht verwerfliche pro-israelische Haltung der Gedenkstätte senden. Das könne das Sicherheitsgefühl jüdischer und andersdenkender Besucher beeinträchtigen – gerade in Buchenwald, wo Tausende Juden ermordet wurden.
Das Hausrecht der Stiftung und ihr Auftrag, die Erinnerung an die NS-Opfer zu wahren, wiegt laut den Richtern schwerer als die Meinungsfreiheit der Klägerin (Aktenzeichen 3 EO 362/25).