„Transfrauen sind Frauen, und deswegen sehe ich da jetzt keinen weiteren Erörterungsbedarf.“ Wir erinnern uns gern an diesen Satz der früheren Familienministerin Lisa Paus, mit dem sie jede weitere Diskussion über ihr sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz abzuwürgen versuchte. Unter Assistenz des irgendwann ins woke Lager verirrten liberalen Justizministers Marco Buschmann sollte es der große Wurf werden: die Loslösung des biologischen Geschlechts von staatlicher Kontrolle; die Möglichkeit, mittels „Sprechakt“ das eigene Geschlecht zu ändern – und das sogar jährlich. Und jetzt sind sie da, unsere neuen Frauen: Rechtlich vollwertig, mit Schnauzbart, zweifellos noch vorhandenem Gemächt und einem aktiven Strafregister, weshalb die Justiz sie pflichtschuldig zum Strafantritt ins Frauengefängnis lädt. Ja, wer hätte das ahnen können?
Natürlich jeder, der mal einen Blick in das Gesetz wirft. Und vor allem jene aus dem weiten Regenbogenland, die es so vehement gefordert haben. Witzigerweise sind das genau die Personen, die nun in von der Bild abwärts Zeter, Mordio und Rechtsmissbrauch schreien, weil nun auch die „falschen“ Männer wenigstens zeitweise Frauen sein möchten. Dabei ist das Gesetz doch exakt so formuliert worden wie gewünscht: Die Bestimmung des sozialen und rechtlichen Geschlechts liegt seit Ende letzten Jahres allein bei der betroffenen Person. Es handelt sich um einen reinen Sprechakt – eine Erklärung vor dem Standesamt reicht aus, um den Geschlechtseintrag zu ändern.
Eine medizinische oder psychologische Begutachtung ist nicht erforderlich, und eine Plausibilitätskontrolle ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Es kommt nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes gerade nicht darauf an, ob sich jemand tatsächlich zu einem anderen Geschlecht zählt oder ob die Änderung ernst gemeint ist. Um mögliche Diskriminierung zu verhindern, soll jeder Mensch selbst entscheiden können – und sein Äußeres darf schon mal gar keine Rolle spielen.
Besonders deutlich wird der Wille des Gesetzgebers am sogenannten Offenbarungsverbot. § 5 des Selbstbestimmungsgesetzes untersagt es audrücklich, die frühere geschlechtlichen Identität ohne Einwilligung des Betroffenen zu offenbaren. Dies unterstreicht das Grundanliegen des Gesetzes: Die selbsterklärte Änderung ist endgültig, sie darf nicht hinterfragt werden. Und wer einen per standesamtlicher Erklärung umgewandelten Mann weiter einen Mann nennt, zahlt Bußgeld. Bis zu 10.000 Euro können es sein.
Das Gesetz ist da, und es muss angewandt werden. Dass ausgerechnet nun jene, die es lautstark forderten, doch wieder nicht damit zufrieden sind und nach Korrekturen rufen, belegt die Richtigkeit der vorgebrachten Bedenken. Nun sind zwar Paus und Buschmann nicht mehr da, dafür aber der Erörterungsbedarf. Die Diskussion verspricht peinlich zu werden.