Wer ist der Verteidiger?

Staatsanwaltschaften wissen natürlich, wer der Anwalt des Beschuldigten ist. Aber dürfen oder gar müssen die Strafverfolger das auch Journalisten verraten, selbst wenn der betreffende Anwalt (noch) nicht zugestimmt hat? Mit genau dieser Frage hat sich jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschäftigt. Die Antwort ist ein klares nein.

Ein Journalist der Bild-Zeitung recherchierte wegen eines Mordfalls in München. Von der Staatsanwaltschaft wollte er wissen, wer den Verdächtigen verteidigt, erhielt aber keine Auskunft. Sein Antrag auf einstweilige Anordnung blieb erfolglos. Laut dem Münchner Gericht geht der gesetzliche Auskunftsanspruch nicht so weit wie vom Journalisten erhofft. Das Gericht verweist auf die anwaltliche Schweigepflicht. Diese verpflichte den Anwalt alles geheim zu halten, was er im konkreten Fall erfahre. Daraus wird auch das Recht des Anwalts hergeleitet, ohne eigene Zustimmung nicht kontaktiert zu werden. Das sei auch im Interesse des Mandanten. Überdies sei der presserechtliche Auskunftsanspruch auf Fakten gerichtet. Hier gehe es aber eher um die Möglichkeit des Journalisten, Kontakte zu knüpfen und darüber weitere Informationen zu erhalten.

In Hamburg wird die Sache übrigens anders gesehen. Das dortige Oberverwaltungsgericht hat die Staatsanwaltschaft zur Nennung des Anwalts verpflichtet, das Berichterstattungsinteresse der Medien gehe den Rechten des Anwalts vor. Der Bild-Reporter kann im Münchner Fall noch in der Hauptsache klagen (Aktenzeichen 7 CE 1263/25).