Verfassungsschutz hat bei der AfD kein Glück

Der Verfassungsschutz hat kein Glück mit seiner Beobachtung der AfD. Auch wenn er aus den vorgesetzten Ministerien und Staatskanzleien sicher angespornt wird. In Niedersachen rückt der Verfassungsschutz jetzt von seiner Absicht ab, die AfD vom „Verdachtsfall“ zum „Beobachtungsobjekt“ hochzustufen. Kaum hat die AfD geklagt, machen die Verfassungsschützer einen Rückzieher.

Womöglich haben die Niedersachsen von den Erfahrungen ihrer Kollegen in Nordrhein-Westfalen gelernt. Dort untersagte Ende Februar das Verwaltungsgericht Köln (NRW) dem Bundesamt für Verfassungsschutz per Eilbeschluss, die Bundes-AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen oder so zu behandeln.

Ein zentrales Argument der niedersächsischen Verfassungsschützer muss man sich in der Tat auf der Zunge zergehen lassen. Die AfD, so der Vorwurf, distanziere sich nicht ausreichend von radikalen Kräften oder Ansichten. Oha, kann man da nur sagen. Wer sich nicht bei jeder Gelegenheit öffentlich von allen möglichen Randmeinungen distanziert, ist deshalb selbst noch lange kein Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das Grundgesetz verlangt keine permanente Distanzierungsrituale, sondern konkrete, prüfbare Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die Verfassung – und zwar bei den „Beschuldigten“ selbst.