ChatGPT hat zwei Studenten die Bachelorarbeit geschrieben. Das Verwaltungsgericht schrieb ihnen jetzt den Rausschmiss von der Uni.
Zwei Studenten der Universität Kassel haben es probiert, wie wahrscheinlich auch schon tausende davor: Prompt für die Abschlussarbeit abfeuern, Text generieren, Eigenständigkeitserklärung unterschreiben und fertig. Die Uni Kassel hat die Arbeiten nicht nur mit „nicht bestanden“ bewertet. Sie macht „schwere Täuschung“ geltend und schließt die Studenten von jeder Wiederholungsprüfung aus.
Mit dieser harten Linie kann sich das Verwaltungsgericht Kassel anfreunden. KI ist laut den Urteilen in Prüfungsleistungen nur erlaubt, wenn die Prüfungsordnung es explizit gestattet. Sonst liegt eine Täuschung vor, denn die Studenten hatten erklärt, alles selbst und ohne fremde Hilfe geschrieben zu haben. Laut dem Gericht eine qualifizierte Mogelei, die sogar in die Nähe einer strafbaren falschen eidesstattlichen Versicherung rücken kann.
Auf die Schliche kam die Uni den Studenten nicht über KI-Detektoren. Sondern durchs Stöbern nach falschen Quellen. Auch soll der ansonsten rustikale Studentenstil von überraschend eleganten Formulierungen unterbrochen gewesen sein. Zudem wussten die Kandidaten wohl in den mündlichen nicht, was die Kernaussagen ihrer eigenen Arbeiten waren.
Das Gericht arbeitet dann auch heraus, wieso Google keine verbotene KI ist. Eine Suchmaschine helfe beim Suchen, die Künstlliche Intelligenz schreibe gleich den ganzen Text. Die Frage ist halt nur, wie gerecht diese strenge Sicht der Dinge ist. Wahrscheinlich rutschen die allermeisten durch, die sich mit dem KI-Helferlein etwas Mühe geben und manuell ordentlich nachbearbeiten. Ein paar beißen dann die Hunde. Vielleicht sollte man die Prüfungen auf Klausuren beschränken, bei den Juristen ist das ja schon lange der Fall (Aktenzeichen 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS).