Richter: Wer schnarcht, schläft

Ein Richter schläft während der Verhandlung ein. Klingt nach dem Anfang eines Witzes. Ist es aber nicht – oder doch?

Ein ehrenamtlicher Richter am Finanzgericht Sachsen-Anhalt hatte es sich während einer mündlichen Verhandlung bequem gemacht. Nicht im übertragenen Sinne, sondern buchstäblich. Er schlief. Hörbar. Die Kollegen stießen ihn an. Er wachte auf. Die Teile der Verhandlung, die er verpasst hatte, wurden nicht wiederholt. Man ist ja schließlich im Druck.

Der Bundesfinanzhof kriegte die Revision des betroffenen Bürgers auf den Tisch. Wenig überraschend zitieren die Richter juristischen Allgemeinverstand: Ein Gericht ist nur ordnungsgemäß besetzt, wenn alle Richter körperlich und geistig anwesend sind. Wer schnarcht, schläft. Wer schläft, ist nicht anwesend. Wer nicht anwesend ist, sitzt nicht ordnungsgemäß im sogenannten Spruchkörper.

Bemerkenswert ist dabei weniger das Urteil als der Umstand, dass es überhaupt eines brauchte. Denn offenbar war am Finanzgericht Sachsen-Anhalt niemand auf die Idee gekommen, die verpennten Teile der Verhandlung zu wiederholen. Der im Verfahren vorgebrachte Einwand, man sei als Richter ja nur „kurz weggedöst“, verfing nicht. Es müsse ein Grundvertrauen in die Sachlichkeit geben und, möchte man hinzufügen, auch in die faktische Arbeitsbereitschaft des Gerichts. Dieses Vertrauen leidet, wenn man einen Richter mitten in der Verhandlung anstupsen muss wie einen eingeschlafenen Mitreisenden im Nachtzug.

Die Sache muss neu verhandelt werden.

Aktenzeichen V B 64/24