Ein Strafprozess ist kein Stuhlkreis. Wenn es um die Freiheit, die soziale oder wirtschaftliche Existenz eines Angeklagten geht, dürfen, ja müssen rhetorisch auch mal die Fetzen fliegen. Das möchte man von höchster Stelle aus aber ändern.
Beim 47. Strafverteidigertag in Köln hat eine Expertenkommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Reform eine geradezu abenteuerliche Idee ausgebrütet: das Ordnungsgeld für Strafverteidiger. Bis zu 3.500 Euro soll der unbequeme Anwalt aus eigener Tasche zahlen, wenn das Gericht sich vom Verteidiger auf den Schlips getreten fühlt.
Bislang gilt in deutschen Gerichtssälen ein bewährtes rechtsstaatliches Prinzip: Der Richter ist zwar unbestritten der Herr der Verhandlung, nicht aber der Disziplinarvater der Anwaltschaft. Der Gesetzgeber hat Verteidiger bereits mit Ende des 19. Jahrhunderts (!) bewusst aus dem Katalog jener Personen gestrichen, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz wegen „Ungebühr“ mit einem Ordnungsgeld oder gar Ordnungshaft belegt werden können.
Höchstrichterlich ist längst geklärt: Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschriften, also quasi durch die Hintertür, ist verboten. Wenn ein Verteidiger tatsächlich einmal über die Stränge schlägt, ist das ein Fall für das anwaltliche Berufsrecht und die zuständige Rechtsanwaltskammer – ein Prinzip, das bislang die prozessuale Waffengleichheit sichert. Im schlimmsten Fall kann das Gericht dem Angeklagten auch noch einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen.
Ein juristischer Wettkampf
Die „Reformer“ aus dem Ministerium wollen dem Gerichtsvorsitzenden nun aber allen Ernstes einen Knöllchenblock in die Hand drücken. Wer als Verteidiger nach Ansicht des Gerichts „stört“ oder das Verfahren „verzögert“, soll dafür mit bis zu 3.500 Euro büßen. Das ist witzigerweise der 3,5-fache Betrag dessen, was einem ungebührlichen Zeugen oder Angeklagten maximal auferlegt werden kann. Immerhin scheinen die Verantwortlichen noch ein gewisses Grundvertrauen darin zu haben, dass unbequeme Strafverteidiger wenigstens ordentlich verdienen.
Ein Strafverfahren ist letztlich ein juristischer Boxkampf. Das Gericht – flankiert durch die Staatsanwaltschaft – steht dabei selbst im Ring. Der Richter kann nicht gleichzeitig den Ringrichter geben, zumindest nicht gegenüber dem Anwalt als seinem (in der Sache) unmittelbaren Gegner. Wie gesagt, das wurde schon im 19. Jahrhundert unter anderer Gesellschaftsordnung als Maßstab für Rechtsstaatlichkeit erkannt, nun soll der Anwalt aber zum Buckdackel degradiert werden. Wessen Geist spricht eigentlich aus diesen Vorschlägen?
Was passiert wohl, wenn die Verteidigung den dritten, absolut notwendigen Beweisantrag stellt, weil die Kriminalpolizei mal wieder unsauber oder voreingenommen ermittelt hat? Oder wenn ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden unumgänglich ist, weil dieser seine Neutralität längst hörbar an der Garderobe abgegeben hat? Künftig: strenge Blicke, ein Ordnungsgeld, welches mit einiger Wahrscheinlichkeit das Anwaltshonorar übersteigt.
Auf diese Weise macht sich die Justiz zur beleidigten Leberwurst, die sich berechtigte Kritik schlicht kostenpflichtig vom Hals schafft. Dass ein paar wenige Konfliktverteidiger in diesem Land wirklich über die Stränge schlagen, soll jetzt die 99,9 % seriöser Strafverteidiger lähmen und Angeklagte befürchten lassen, dass sich ihr Anwalt schon gar nichts mehr traut, weil er sonst blechen muss?
Maulkorb mit Preisschild
Der Vorstoß blendet auch souverän die europäische Rechtslage aus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mehrfach klar gemacht, dass finanzielle Sanktionen gegen Anwälte wegen scharfer Worte im Gerichtssaal die Meinungsfreiheit verletzen und in der Regel europarechtswidrig sind. Auch das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof betonen, dass eine harte, konfliktbereite Verteidigung elementares Verteidigungsrecht ist – bloße Hartnäckigkeit ist noch lange keine Ungebühr. Das geplante Ordnungsgeld ist im Kern nichts anderes als ein gerichtlicher Maulkorb mit Preisschild. Das Ziel ist durchsichtig: Den lästigen Gegenwind dämpfen und Verfahren bequemer und geräuschloser durchwinken.
Die Verfasser dieses Vorschlags sägen unverhohlen am Rechtsstaat. Dafür sollten sie sich schämen.