Warum sich als Richter mühsam durch brisante Dokumente wühlen, wenn man auch einfach eine Behörde fragen kann? Und sich dann drauf verlässt, dass alles seine Richtigkeit hat. Genau so macht es das Verwaltungsgericht Berlin. Es geht mal wieder um die Frage, ob Ex-Kanzlerin Angela Merkel der Stasi näher stand als bislang bekannt.
Ein Sachbuchautor wollte beweisen, dass die Altkanzlerin vom MfS zumindest „begünstigt“ wurde – also Vorteile erhalten hat, ohne förmlich Inoffizielle Mitarbeiterin zu sein. Das könnte eine Öffnung der Akte ohne Merkels Einverständnis rechtfertigen. Aber wie klärt ein Gericht, ob sich aus den Unterlagen Anhaltspunkte für so eine Begünstigung ergeben. Dafür gibt es extra Fachrichter am Oberverwaltungsgericht, die dann als eine Art geheimes Gremium die Papiere prüfen und entscheiden, ob die Akten zu Recht zurückgehalten werden.
Doch dazu kommt es im Fall Merkel nicht. Das Verwaltungsgericht Berlin begnügt sich mit der „amtlichen Auskunft“ des Bundesarchivs. Die Behörde teilte dem Gericht schlicht mit, es lägen keine „herausgabefähigen“ Unterlagen vor, die Merkel als Spitzel oder Begünstigte ausweisen. Ob, was und in welchem Umfang im zuständigen Bundesarchiv geprüft wurde, das interessiert den Richter nicht.
Übertragen wir das mal auf einen Strafprozess. Die Polizei beschlangnahmt bei einem Beschuldigten Terabyte an Daten. Im Prozess reicht die Staatsanwaltschaft dann einen Aktenvermerk ein, auf dem der leitende Ermittler notiert hat: „Wir haben die Handys und Festplatten geprüft. Da ist absolut nichts Interessantes drauf.“
Bei den Stasi-Akten passiert genau das. Deshalb mutet es auch zumindest merkwürdig an, dass einige bekannte Details aus Merkels DDR-Leben partout nicht ausreichen sollen, eine Begünstigung zumindest in Erwägung zu ziehen und die Akten von den Fachrichtern in dem besonderen Verfahren – unter größter Geheimhaltung übrigens – überprüfen zu lassen. Deswege steht natürlich auch weiter die Möglichkeit im Raum, dass die befragten Archivare Indizien oder gar Beweise in den Akten behutsam weginterpretieren.
Angela Merkel selbst könnte das juristische Trauerspiel jederzeit beenden. Ein Zweizeiler an das Archiv mit der Einwilligung zur Freigabe ihrer Akte würde genügen. Doch stattdessen nutzt sie das restriktive Stasi-Unterlagen-Gesetz seit jeher als Schutzschild. Das ist natürlich ihr gutes Recht. Wer aber als Regierungschefin 16 Jahre lang den Bürgern mit Einschränkungen im Strafprozess, im Datenschutz und vielen anderen Bereichen immer mehr an die Freiheit ging, muss sich schon sagen lassen können: Wenn Sie doch nichts zu verbergen haben…
Aktenzeichen 1 K 297/23