Die Bild-Zeitung durfte über einen Vorsitzenden Richter berichten, dem eine Affäre mit einer Richterin aus seiner eigenen Strafkammer nachgesagt wurde.
Die mögliche Beziehung war Gegenstand eines Befangenheitsantrags, den ein Anwalt mit entsprechender Begründung öffentlich in der Hauptverhandlung am Landgericht Itzehoe gestellt hatte.
Der betroffene Richter wollte das nicht akzeptieren und klagte gegen Bild. Doch das Kammergericht Berlin erlaubt die Berichte mit dem Hinweis, dass der Befangenheitsantrag ja Teil des Prozessgeschehens. Die Öffentlichkeit habe einen Anspruch daruf zu erfahren, was in Gerichtssälen passiert. Bild habe über den Inhalt der Anträge zutreffend berichtet. Eine sehr nachvollziehbare Entscheidung.