Berliner Justiz: Briefumschläge fehlen, Straftäter bleiben frei

In Berlin bleiben verurteilte Straftäter auf freiem Fuß. Nicht weil ein Gericht sie freigesprochen hat. Nicht weil die Staatsanwaltschaft Gnade zeigt. Sondern weil in den Geschäftsstellen der Justiz die Briefumschläge ausgegangen sind. Man mus sich das nicht ausdenken, es steht so in der Berliner Zeitung.

Zum 1. August 2025 trat eine neue Vorschrift in Kraft: die „Verordnung zur Einführung von Vordrucken für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren (Zustellungsvordruckverordnung – ZustVV)“. Also eine ganz wichtige Norm, direkt aus dem Kesselraum der bundesdeutschen Bürokratie.

Neue Formulare, neue Umschläge, alte Bestände durften noch bis Ende Juli 2026 aufgebraucht werden. Die Berliner Vollstreckungsbehörde besorgte sich laut Berliner Zeitung pflichtbewusst die neuen, gelben Umschläge für die Postzustellungsurkunde. Nur: Der Vorrat war nach zwei Wochen leer. Nachschub gab es wegen „kurzzeitiger Lieferengpässe“ nicht. Ergebnis: Ladungen zum Strafantritt blieben laut dem Bericht liegen. Zellen verwaisten. Wie viele Fälle betroffen sind, hat man erst gar nicht gezählt.

Das eigentlich Schöne an der Geschichte kommt jetzt. Ich habe mir die Vorschriften angeschaut, die angeblich diesen Stillstand erzwingen. Und sie erzwingen ihn gar nicht.

Erstens: Die Verordnung über die Briefumschläge sagt lediglich, für die Zustellungsurkunde kann gelbes Papier verwendet werden. Kann. Nicht muss. Weiß hätte es also auch getan, auch wenn das Herz jedes Verwaltungsbeamten natürlich blutet.

Zweitens, und das ist der eigentliche Knackpunkt: Für die Ladung zum Strafantritt braucht es weder in Berlin noch anderswo einer förmlichen Zustellung. Der Verurteilte „kann durch einfachen Brief geladen werden“. Ein stinknormaler Brief, in einem stinknormalen Umschlag, egal welche Farbe. Nicht mal das Grau des Umweltpapiers ist Pflicht. Förmliche Zustellung mit Urkunde ist nur die Ausnahme – bei besonderer Eile oder wenn der formlose Brief schon einmal nicht gewirkt hat.

Die Berliner Justiz war also nicht durch eine zwingende Norm blockiert. Sie hat sich nur an einer Verwaltungsgewohnheit festgehalten, die sie selbst für unverzichtbar zu halten scheint. Man könnte auch sagen: Der Rechtsstaat wurde nicht durch Paragrafen ausgebremst, sondern durch Formularfetischismus und das altbekannte „Haben wir schon immer so gemacht“. Bitte Hand hoch, falls das jemanden überrascht.

Bericht in der Berliner Zeitung