Ein Verein will Mitgliedsbeiträge. Normal. Aber für die Jahre 1990 bis 1996? Mit der Begründung, es sei festgestellt worden, dass damals bei etlichen Mitgliedern der Bankeinzug nicht funktionierte?
Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich lohnt, auch die Mitglieder zu verprellen, die heute noch zahlen. Noch dazu, wenn nach dem ersten Brief gleich das Creditreform-Inkasso auf die Leute gehetzt wird.
Mein Mandant wendet jedenfalls Verjährung ein. Ich rechne mir da auch einige Erfolgaussicht aus (§ 195 BGB).