Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gegen einen katholischen Gefängnisseelsorger Beugehaft verhängt. Der Gemeindereferent war als Zeuge im Al Qaida- Prozess vernommen worden. Er hatte sich geweigert, darüber Auskunft zu geben, ob er für einen der drei Angeklagten im Internet Adressen von Versicherungsunternehmen recheriert hat. Der Seelsorger beruft sich auf das gesetzlich vorgesehene Zeugnisverweigerungsrecht. Laut Gericht steht ihm dieses Recht bei der Frage nicht zu, da sie nicht die Seelsorge betreffe.