Das Schulterzucken am Schalter hat wohl auch der Rechtsabteilung der Bank nicht so gut gefallen. Jedenfalls muss sich mein Mandant nicht, wie zunächst von seiner Kundenbetreuerin vorgeschlagen, an den Nachbarn halten, der sich mit gefälschten Überweisungen an seinem Girokonto bedient hat.
Der Erstattungsbetrag ging heute auf unserem Konto ein. Die Anwaltskosten auch.