Oh, nein. Mich hat ein Richter zum Pflichtverteidiger bestellt. Der Angeklagte, den ich bislang nicht kenne, hatte in der gesetzlichen Frist keinen Anwalt benannt. Dann hat der Richter das Recht, ihm einen Verteidiger an die Seite zu stellen.
Bisher war ich der Meinung, dass Richter in solchen Fällen nur auf Anwälte zurückgreifen, die sie als Luschen kennen und „schätzen“.
Entweder ist der Richter eine löbliche Ausnahme. Oder ich habe beim letzten Auftritt in seinem Gerichtssaal eine so schwache Vorstellung geliefert, dass ich es damit auf seine Pflichtverteidigerliste geschafft habe.
Ich könnte ihn ja offen fragen. Aber ist dann auch mit einer ebensolchen Antwort zu rechnen?